Pillar 2 kompakt
Die globale Mindeststeuer, verständlich erklärt.
Regelwerk, Betroffenheit, Jahresprogramm, Safe Harbour und GloBE Information Return – das Wissen für den Einstieg, in der Sprache der Praxis. Diese Seite erklärt, sie berät nicht.
Das Regelwerk
Mindestbesteuerung von 15 Prozent. Nach den anwendbaren Regeln je Steuerhoheitsgebiet.
- Herkunft
OECD-Regelwerk, national umgesetzt
Die GloBE-Regeln der OECD gelten in der EU per Richtlinie und in Deutschland durch das Mindeststeuergesetz. Weitere Staaten folgen mit eigenen Gesetzen dem OECD-Muster.
- Mechanik
Effektive Steuerquote je Land
Je Steuerhoheitsgebiet: erfasste Steuern im Verhältnis zum Mindeststeuer-Gewinn aller dort ansässigen Gesellschaften. Liegt der effektive Steuersatz unter 15 Prozent, kann eine Ergänzungssteuer entstehen. Maßgeblich sind unter anderem die Steuersatzdifferenz, der Gewinn nach Substanzfreibetrag und eine anrechenbare nationale Ergänzungssteuer.
- Erhebung
Wer die Ergänzungssteuer zahlt
Die nationale Ergänzungssteuer erfasst niedrig besteuerte Gewinne im jeweiligen Staat. Die Primärergänzungssteuer greift bei Muttergesellschaften; die Sekundärergänzungssteuer dient als Auffangregel bei Geschäftseinheiten nach den anwendbaren Zurechnungsregeln.
- Substanz
Freibeträge und Wahlrechte
Freibeträge und Wahlrechte beeinflussen die Ergänzungssteuer je Land. Jedes Wahlrecht ist zu dokumentieren, anzugeben und auf seine Vorteilhaftigkeit zu prüfen.
Betroffenheit
Konzerne ab 750 Millionen Euro Umsatz. Entscheidend sind Konzernumfang und Ausnahmen.
In Deutschland erfasst das Mindeststeuergesetz grundsätzlich Unternehmensgruppen mit mindestens 750 Millionen Euro Konzernumsatz in mindestens zwei der vier vorangegangenen Geschäftsjahre. Dazu können auch rein inländische Gruppen gehören. Für bestimmte Einheiten gelten Ausnahmen.
Oberste Muttergesellschaft
Trägt in der Regel Meldepflicht und Ergänzungssteuer nach der Primärergänzungssteuerregelung.
Geschäftseinheiten
Jede Konzerngesellschaft liefert Gewinn, erfasste Steuern, Beschäftigte und Sachanlagen. Betriebsstätten zählen als eigene Einheiten.
Sonderfälle
Personengesellschaften, transparente Einheiten, Organschaften, Teileigentum und Joint Ventures folgen eigenen Zurechnungsregeln.
Gruppenträger in Deutschland
Die Gruppenträgerstellung wird dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet. Mindeststeuer-Bericht (GIR) und Mindeststeuererklärung sind davon getrennte Verfahren.
Das Jahresprogramm
Pillar 2 ist kein Projekt. Es ist ein Prozess, der sich jedes Jahr wiederholt.
Auch wenn keine Ergänzungssteuer anfällt, können Nachweis- und Berichtspflichten bestehen. Für den Konzernabschluss ist die erwartete Steuerbelastung zu beurteilen.
- 01
Betroffenheit und Konzernstruktur
Konzernstruktur, Kennzahlen aus dem Reporting, Steuerpositionen der Länder, Country-by-Country Report.
- 02
Safe-Harbour-Tests
Drei Tests je Land auf CbCR-Basis. Wer besteht, braucht keine Vollberechnung.
- 03
Rückstellung für den Konzernabschluss
Erwartete Ergänzungssteuer zum Stichtag ermitteln und buchen, oft genähert über Vorjahres-CbCRs.
- 04
Vollberechnung
Für Länder ohne Safe Harbour: Mindeststeuer-Gewinn, erfasste Steuern, Substanzfreibetrag, Ergänzungssteuer, Zurechnung.
- 05
GloBE Information Return
Struktur, Safe-Harbour-Angaben, Berechnungen und Wahlrechte als XML nach OECD-Schema an die Behörde.
- 06
Abgabe und Folgejahr
Übermittlung, Jahr festschreiben, Struktur ins Folgejahr übernehmen; Abweichungen zur Rückstellung werden dort angepasst.
Ein klar organisierter Jahreszyklus macht Zuständigkeiten und Datenstände nachvollziehbar. Pillarworks bildet ihn in drei Phasen auf einem Datenstand ab.
Safe Harbour
Drei Tests je Land, ein Befund.
Der temporäre CbCR Safe Harbour prüft vereinfacht auf Basis des qualifizierten Country-by-Country Reports. Sind die Anwendungsvoraussetzungen erfüllt und besteht eines der drei Kriterien, kann der Steuererhöhungsbetrag für das betreffende Steuerhoheitsgebiet mit null angesetzt werden.
- Test 1
De-minimis-Test
Umsatz und Gewinn im Land liegen unter festen Schwellen.
- Test 2
Vereinfachter ETR-Test
Die Quote aus vereinfacht erfassten Steuern und dem maßgeblichen Gewinn vor Steuern erreicht den Übergangssteuersatz. Der Steuerbetrag stammt aus qualifizierten Rechnungslegungsinformationen und wird nach den Safe-Harbour-Regeln angepasst.
- Test 3
Routinegewinn-Test
Der Gewinn im Land übersteigt nicht den Substanzfreibetrag aus Lohnkosten und Sachanlagen.
Der temporäre CbCR Safe Harbour ist zeitlich begrenzt. Wird er für ein Steuerhoheitsgebiet nicht angewendet, kann die spätere Nutzung ausgeschlossen sein. Dabei gelten besondere Voraussetzungen und Ausnahmen.
GloBE Information Return
Der GIR ist der Moment, in dem sich zeigt, ob die Daten stimmen.
Was drinsteht
Konzernstruktur mit allen Geschäftseinheiten, Safe-Harbour-Angaben je Land, Berechnungen, ausgeübte Wahlrechte und die Zurechnung auf die steuerpflichtigen Einheiten.
Wie er abgegeben wird
Als XML nach OECD-Schema mit landesspezifischen Ergänzungen – in Deutschland an das Bundeszentralamt für Steuern über die Massendaten-Schnittstelle.
Woran er scheitert
Fehlende Pflichtangaben, unstimmige Beteiligungsketten, Widersprüche zwischen Safe-Harbour-Angabe und Berechnung. Behörden lehnen fehlerhafte Pakete ab.
Korrekturen und Folgejahre
Ein GIR lässt sich korrigieren und im Folgejahr weiterverwenden – Struktur und Stammdaten bleiben, nur die Jahresdaten ändern sich.
Datenbereitschaft
Was Sie zum Start brauchen. Und was Sie meist schon haben.
Sieben Dinge sollten greifbar sein, bevor die erste Berechnung läuft – die meisten liegen in einer Konzernsteuerabteilung bereits vor.
- 01Konzernstruktur und Beteiligungen
- 02Country-by-Country Reports
- 03Kennzahlen je Geschäftseinheit
- 04Steuerpositionen aus den Ländern
- 05Wahlrechte und Entscheidungen
- 06Ein vorhandenes GIR, falls es eines gibt
- 07Zuständigkeiten
Fehlt etwas davon, ist das kein Hindernis: In der Demo gehen wir die Liste gemeinsam durch.
Glossar
Die Begriffe, die immer wieder fallen.
- Pillar 2 / GloBE
- OECD-Regelwerk zur globalen Mindeststeuer von 15 Prozent für Konzerne ab 750 Millionen Euro Umsatz.
- MinStG
- Das deutsche Mindeststeuergesetz, die nationale Umsetzung von Pillar 2.
- ETR
- Effective Tax Rate, die effektive Steuerquote eines Konzerns in einem Land.
- Ergänzungssteuer (Top‑up Tax)
- Die nachzuerhebende Steuer, wenn die effektive Steuerquote eines Landes unter 15 Prozent liegt.
- GIR
- GloBE Information Return, das jährliche XML-Datenpaket an die Steuerbehörden.
- CbCR
- Country-by-Country Report, der länderbezogene Konzernbericht und die Datenbasis der Safe-Harbour-Tests.
- Safe Harbour
- Vereinfachungsregel: Wer die Tests besteht, spart sich die Vollberechnung für das Land.
- QDMTT
- Qualifizierte nationale Ergänzungssteuer eines Landes, die auf die Ergänzungssteuer angerechnet wird.
- UPE
- Ultimate Parent Entity, die oberste Konzernmutter.
- CE
- Constituent Entity, eine einzelne Konzerngesellschaft oder Betriebsstätte im Sinne von Pillar 2.
- Substanzfreibetrag
- Freibetrag auf Basis berücksichtigungsfähiger Lohnkosten und materieller Vermögenswerte. Er mindert die Gewinnbasis für die Ergänzungssteuer, nicht die Gewinnbasis zur Ermittlung des effektiven Steuersatzes.
- BZSt / DIP
- Bundeszentralamt für Steuern und dessen Massendaten-Schnittstelle für die Abgabe des GIR.
- Rückstellung
- Der im Konzernabschluss zu buchende Betrag für die erwartete Ergänzungssteuer.
- True-up
- Anpassung im Folgejahr, wenn die finale Berechnung von der gebuchten Rückstellung abweicht.
Diese Seite erklärt, sie berät nicht.
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Pillar 2 bei LOHR+COMPANY (externer Link, öffnet in neuem Tab)
Vom Wissen zur Routine.
Pillarworks bildet genau diesen Jahreszyklus ab: von der Erfassung über Safe Harbour und Berechnung bis zum validierten GloBE Information Return.
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